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   BVerwG, 15.05.1963 - VII C 104.61   

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https://dejure.org/1963,2359
BVerwG, 15.05.1963 - VII C 104.61 (https://dejure.org/1963,2359)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1963 - VII C 104.61 (https://dejure.org/1963,2359)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1963 - VII C 104.61 (https://dejure.org/1963,2359)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 104.61
    Das Verwaltungsgericht muß von Amts wegen feststellen, was den Kläger zu seiner Weigerung bewogen hat, in welchem Umfang er den Dienst mit der Waffe verweigert und ob er in der Tiefe des Gewissens gebunden ist, und darf die Klage nur dann abweisen, wenn sie nach Erschöpfung der Beweismittel, wozu die förmliche Parteivernehmung des Klägers gehört (vgl. BVerwGE 14, 146 [BVerwG 11.05.1962 - BVerwG VII C 143.60]), unbegründet erscheint.

    Dabei trifft den Kläger entgegen der von der Revision wohl vertretenen Auffassung die sogenannte materielle Beweislast (vgl. BVerwGE 14, 146 [BVerwG 11.05.1962 - BVerwG VII C 143.60] [149]).

    Jedoch müssen die Anforderungen, die in diesem Zusammenhang an einen jugendlichen und geistig weniger beweglichen Kriegsdienstverweigerer gestellt werden, dem Schutzzweck des Gesetzes entsprechen (vgl. BVerwGE 14, 146 [BVerwG 11.05.1962 - BVerwG VII C 143.60] [150]), und es liegt nicht im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG und des § 25 des Wehrpflichtgesetzes vom 21. Juli 1956 (BGBl. I S. 651), von einem so gearteten jungen Menschen eine überzeugende und folgerichtige Darstellung seiner Weigerungsgründe zu verlangen.

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 104.61
    Für die erneute Beurteilung der Sache ist ihm darin zuzustimmen, daß der gesetzliche Gewissensschutz den die Befreiung von einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht rechtfertigenden inneren Grund nur darin findet, daß der Kriegsdienstverweigerer den Krieg schlechthin wegen der sittlichen Unerlaubtheit jeder kriegsbedingten Vernichtung menschlichen Lebens verwirft (vgl. BVerfGE 12, 45 [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] [56/57]); daher ist die Wahl zwischen einer sittlich erlaubten und sittlich verwerflichen Tötung von Menschen im Kriege im Hinblick auf den gesetzlichen Gewissensschutz nicht gegeben.
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Diese Folgerung steht nicht in Widerspruch zu früheren Entscheidungen, des Bundesverwaltungsgerichts zur Beurteilung eines vom Kriegsdienstverweigerer bejahten individuellen Notwehrrechts, insbesondere auch nicht zu den von der Revision genannten Urteilen vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - und vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 104.61 -.
  • BVerwG, 03.04.1970 - VIII B 108.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der

    Zu Unrecht sieht der Kläger ferner eine Abweichung von den Urteilen vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - und vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 104.61 - sowie von dem Urteil BVerwGE 14, 146 in dem Umstände, daß das Verwaltungsgericht mit ihm bei seiner persönlichen Vernehmung verschiedene gedachte Konfliktsituationen erörtert und hieraus Schlüsse auf seine Einstellung zum Problem der Kriegsdienstverweigerung erzogen habe.
  • BVerwG, 14.02.1967 - VII B 191.63

    Rechtfertigung einer Kriegsdienstverweigerung

    Wie der erkennende Senat in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, kommt es auf die Einstellung des Kriegsdienstverweigerers zu einem Verteidigungskrieg der Bundesrepublik an; die Wahl zwischen einer sittlich erlaubten und sittlich verwerflichen Tötung von Menschen im Kriege ist im Hinblick auf den gesetzlichen Gewissensschutz nicht möglich (Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 104.61 -).
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